In der Gemeinde Mühlhausen stehen die Haushaltsplanungen für 2025 auf der Tagesordnung. Da zeitgleich die Einnahmen sinken und die Ausgaben steigen, entsteht eine problematische Gesamtsituation. Auf den ersten Blick scheint dies der Gemeinde ihre Gestaltungsmöglichkeiten für die kommunale Entwicklung zu nehmen. Sicher müssen einige Wunschprojekte auf den Prüfstand gestellt bzw. gestrichen werden. Bei einer näheren Betrachtung zeigen sich aber auch unter den genannten verschlechterten Bedingungen sehr wohl Möglichkeiten, gestalterisch zu wirken.
Dementsprechend sollten einige kommunale Ziele und Vorgehensweisen zu ihrer Erreichung kritisch untersucht werden. Hilfreich wäre dabei eine Orientierung der örtlichen Vorhaben an übergeordneten Zielen. Diese sollten aus unserer Sicht zuvorderst soziale Gerechtigkeit und eine ökologisch-nachhaltige Entwicklung der Gemeinde sein. Als Mittel zu deren Realisierung könnten beispielsweise der Zugang zu Erziehung und Bildung kostenfrei organisiert und das Schaffen von günstigem, ökologischem Wohnraum unterstützt werden. Dies wäre sinnvoll, über ein Gemeindeentwicklungskonzept auszuarbeiten, das dann auch konkrete Umsetzungsschritte, einschließlich deren regelmäßiger Überprüfung, beinhalten würde.
Bei der Vorgehensweise zur Erreichung dieser Ziele stehen einige Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Auftragsvergabe zur Verfügung. Dieses Instrument wird vielfach nicht genutzt oder auf bloße Effizienz reduziert. So wird üblicherweise die Ausführung der festgelegten Leistung im Rahmen einer Ausschreibung an den günstigsten Bieter vergeben. Doch bereits beim Kriterium „günstigster“ Bieter ist unklar, ob Folgekosten (Wartung, Service, weite Anfahrtswege und entsprechend hohe Anfahrtskosten u. a. m.) aus einem günstigen auf Dauer einen teuren Auftragnehmer machen. Weitere Risiken (Insolvenz, Qualitätsprobleme durch Vergabe an Subunternehmer etc.) sind nur schwer zu vermeiden bei auf kurzfristige Effizienz reduzierten Auswahlprozessen.
Dies weckt Interesse an der Frage, ob es Möglichkeiten gibt, zusätzlich zur Beständigkeit, Solidität und Qualität der Leistungen eines Auftragnehmers auch soziale und ökologische Kriterien einzubeziehen. Wünschenswert wäre es beispielsweise, Ausbildungsbetriebe, regional ansässige sowie über die Handwerksinnung eingetragene Vertragspartner zu begünstigen. Auch die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und der Ausschluss von Subunternehmen wären möglich. So könnten trotz eventuell kurzfristig höherer Kosten mittel- und längerfristig günstigere Gesamtkostenverläufe erreicht werden (u. a. weniger Sozialkosten durch erwirtschaftete Versicherungsansprüche).
Kurzum: Auch wenn die Finanzmittel knapper werden, stehen noch immer Instrumente zur Verfügung, um beispielsweise mit Hilfe von Vergabekriterien wünschenswerte inhaltsbezogene Ziele der Gemeinde zu erreichen.
Für die SPD: Dr. Michael Mangold (Gemeinderat)

