Hintergründe für die kommunalpolitische Arbeit

Die Konzeptvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seitdem im ersten Quartal 2020 die Covid-19-Pandemie in die Schlagzeilen geraten ist und auch das politische Handeln bestimmt, treten zahlreiche Schwachstellen der Risikovorsorge und -bewältigung in Erscheinung. Im Zentrum des Handelns, auch auf der kommunalen Ebene, stehen daher folgerichtig konkrete Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und zur unmittelbaren Bewältigung von wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Pandemie.

Gleichzeitig droht der Blick auf weitere sich bereits abzeichnende Krisen versperrt zu werden. Die Klimakrise und die Zerstörung der natürlichen Lebensverhältnisse erfuhr seither ebenso geringere Aufmerksamkeit, wie zunehmende soziale Unzufriedenheit in der Bevölkerung und die mit ihr zusammenhängenden Defizite im Bereich der Kinder- oder Seniorenbetreuung sowie in der Wohnraumversorgung insbesondere für junge Familien, Geringverdiener und Leistungsbezieher nach ALG II („Hartz IV“). Dies gilt auch für die Gemeinde Mühlhausen, daher ist es geboten, die Gemeinwohlorientierung sowie die Nachhaltigkeitsziele stärker und systematischer zur Richtschnur des Handelns in der Gemeinde zu machen.

In einschlägigen Analyse- und Planungsdokumenten der Gemeinde Mühlhausen bzw. der übergeordneten Raumordnungseinheiten (insbes. Regionalverband) werden qualitative Anforderungen für zukünftiges Handeln der Gemeinde in diesen Themenbereichen hervorgehoben. Das Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Mühlhausen von 2017 verweist in zahlreichen Abschnitten auf den Handlungsbedarf im Themenbereich „Wohnen“ und regt „Mehrgenerationenhäuser“, „Betreutes Wohnen in allen OT“, „Erhalt/Optimierung/Anpassung/Weiterentwicklung der Wohnqualität“ (2017, u.a. 45) an. Die Ergebnisse eines Bürgerworkshops anlässlich des Gemeindeentwicklungskonzepts Mühlhausen (41) verweisen kritisch auf fehlenden bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für junge Familien und die Erschließung durch Bauträger. Qualitative Ziele finden sich auch in der Bestimmung des Leitbilds der Gemeinde (48). Das Gemeindeentwicklungskonzept hebt weiterhin die Notwendigkeit einer „fundierten Innenentwicklung“ (50) hervor, die für alle Altersgruppen Attraktivität schaffen soll. Die von der Gemeinde konstatierten Ziele sind jedoch insgesamt noch immer weit von ihrer Realisierung entfernt. Zumindest in Teilen hat sich die Situation sogar erheblich zugespitzt und erfordert daher eine stringentere Vorgehensweise.

Auf der Ebene des Bundes hat man sich bereits zu einem systematischen Vorgehen verständigt und gemeinwohlorientierte und Ziele der Nachhaltigkeit hervorgehoben. In der Operationalisierung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG´s, Social Development Goals) der Vereinten Nationen durch die Bundesregierung heißt es zum Handlungsfeld des Wohnungsbaus:

Die Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Wichtige Handlungsfelder des BMI liegen daher vor allem in der Stärkung des Wohnungsbaus einschließlich des sozialen Wohnungsbaus und der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Bundesregierung 2018: 28).“

Die Bundesregierung betont dabei, dass nachhaltiges Bauen „zum Regelfall“ werden soll. Weiter heißt es:

„Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen dient (...). Zu den Grundsätzen der Raumordnung gehören u. a. die räumliche Konzentration der Siedlungstätigkeit und die Begrenzung des Flächenverbrauchs (ebenda).“

Die allgemein anerkannten qualitativen Anforderungen der Nachhaltigkeit und des Gemeinwohls müssen in der Gemeindepraxis einen operationalisierbaren Maßstab erhalten, damit sie bei Entscheidungen wirksam werden können. Dabei soll nicht die Diskussion im Gemeinderat durch eine starre Vorgabe ersetzt werden, vielmehr soll er dem Gremium durch den Kriterienkatalog eine Entscheidungshilfe vermitteln.

Das Instrument der „Konzeptvergabe“ bei der Veräußerung von gemeindeeigenen Immobilien vermag diese Entscheidungshilfe zu leisten. Es hat sich andernorts bereits bewährt (siehe u.a. Gauggel/Gütschow 2018; Gütschow 2019; isw-isb 2020; Teckbote 2018) und erscheint daher den Antragstellern auch für die Gemeinde Mühlhausen geeignet um das Handeln der Gemeinde zugunsten dieser essentiellen Ziele zu gestalten.

Literatur / Belegstellen:

Bundesregierung (2018): Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (Aktualisierung 2018), Berlin, in: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1546450/65089964ed4a2ab07ca8a4919e09e0af/2018-11-07-aktualisierung-dns-2018-data.pdf (Abruf zuletzt am 17.10.2020)

Deutscher Erbbaurechtsverband (o.J.): Kommunale Immobilien. Erbbaurecht ermöglicht Investition in öffentliche Bauten und kann zur Wohnquartiersbildung genutzt werden, in : https://www.erbbaurechtsverband.de/erbbaurecht/anwendungsbereiche/kommunale-immobilien / (Abruf zuletzt am 17.10.2020)

Gauggel, Thomas; Gütschow, Matthias  (2018): Offene Konzeptvergabe in der Stadtentwicklung, in: QUARTIER, Ausgabe 3, 2018, https://www.magazin-quartier.de/offene-konzeptvergabe-in-der-stadtentwicklung/ (Abruf zuletzt am 20.10.2020)

Gütschow, Matthias  (2019): Das „Kirchheimer Modell“ – Entwicklung des Steingauquartiers, 12. Wohnprojekttag 2019 im Kulturzentrum Gasteig, München, in: https://www.mitbauzentrale-muenchen.de/files/daten/dokumente/Praesentationen-12Wohnprojekttag/Kirchheim%20Gütschow.pdf (Abruf zuletzt am 20.10.2020)

isw-isb (2029): Konzeptvergabe von Grundstücken für bezahlbares Wohnen,  Institut für Städtebau und Wohnungswesen München / Institut für Städtebau Berlin, in: https://www.isw-isb.de/programm/54-20-konzeptvergabe-von-grundstuecken-fuer-bezahlbares-wohnen-1 (Abruf zuletzt am 20.10.2020)

Metropolregion Rhein-Neckar (2014): Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar. Plansätze und Begründung. Mannheim, in: https://www.m-r-n.com/projekte/einheitlicher-regionalplan/erp-plansaetzeundbegruendung.pdf (Abruf zuletzt am 18.10.2020)

SRL (Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung) (2010): Kriterien städtebaulicher Qualität. in: ttps://www.srl.de/dateien/dokumente/de/kriterien_staedtebaulicher_qualitaet.pdf (Abruf zuletzt am 17.10.2020)

Teckbote (2018): Stadt vergibt Grundstücke nach Konzept, 17.03.2018, in: https://www.teckbote.de/startseite_artikel,-stadt-vergibt-grundstuecke-nach-konzept-_arid,213186.html (Abruf zuletzt am 20.10.2020)

 

Kurz erklärt: Die Konzeptvergabe

Setzt man sich im Gemeinderat für ein bestimmtes Ziel ein, so verlieren die interessierten Bürgerinnen und Bürger schnell die Übersicht, worum es im Kern eigentlich geht. Den Fraktionen im Gemeinderat geht es dabei oftmals ähnlich, stehen doch eigene Interessen, andere Prioritäten oder auch Streitigkeiten und oft auch einfach Missverständnisse im Weg, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Der Verlierer ist dann am Ende die Bevölkerung, insbesondere aber Haushalte mit geringem Einkommen oder Vermögen, die von einer gemeinwohlorientierten Politik besonders abhängig sind.

Daher haben wir in einer kurzen Übersicht die Überlegungen und Schlussfolgerungen der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Konzeptvergabe von Immobilien in kommunalem Eigentum zusammengestellt. Dies in der Hoffnung, dass Bürgerinnen und Bürger sich selbst eine Meinung bilden können und auch die Meinungsbildung im Gemeinderat zu einer gemeinsamen Vorgehensweise führt. Wir gehen in guter demokratischer Tradition davon aus, dass alle Beteiligten eine Verständigung zugunsten des Gemeinwohls anstreben und folgen dem Grundsatz: Eine Entscheidung des Gemeinderats ist so gut, wie die öffentliche Beratung zuvor.

Warum wollen wir das?

Den Ausgangspunkt des Anliegens der SPD-Fraktion bildet der Umstand, dass einkommensschwächere Personen in der Gemeinde Mühlhausen kaum eine Chance haben eigenen Wohnraum zu bilden. Auch günstiger Wohnraum zur Miete ist ausgesprochen knapp. Schließlich ist der angebotene Wohnraum nicht nur zu teuer, sondern bietet auch wenig Innovatives: Neue Lebens- und Wohnformen werden nicht berücksichtigt. Die Stichwörter hierzu sind gemeinschaftliches Bauen und Wohnen oder generationenübergreifende Wohnprojekte. Letztendlich sollte auch ökologisches Bauen deutlich stärker berücksichtigt werden.

Der Mangel an günstigem Wohnraum ist ein seit langem bekanntes Problem, das sich nun im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie deutlich zu verschärfen droht und die Öffnung der sozialen Schere vorantreibt. Der Wohnraum mit Sozialbindung in Baden-Württemberg ging schleichend immer weiter zurück. Ende des Jahres 2020 lag die Zahl bei 55.406, damit waren es 8,8 % weniger als noch 2016, wie das Wirtschaftsministerium auf eine SPD-Anfrage hin mitteilte. Die damit verbundenen Mängel werden von der breiten Bevölkerung sehr deutlich wahrgenommen. Kurz vor der Landtagswahl wurde bei einer Bevölkerungsumfrage des Allensbach-Instituts ermittelt, dass die Bedrohung durch die Corona-Pandemie mit dem Problem des Mangels an günstigem Wohnraum nahezu gleichgesetzt wird. Zwischen der Pandemie und dem Anliegen „für ausreichend bezahlbaren Wohnraum (zu) sorgen“ klafft nur ein Prozentpunkt Unterschied in der Bewertung als „wichtigste Aufgabe, um Baden-Württemberg eine gute Zukunft zu sichern“. Aus Sicht der SPD ist aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der Sicherung des sozialen Friedens die Überwindung dieses Mangels an bezahlbarem Wohnraum – ob in Eigentum oder zur Miete – von höchster Priorität. Die Versäumnisse der vergangenen Jahre und Jahrzehnte wiegen hier besonders schwer, es ist dringend geboten‚ diese Aufgabe zügig und effektiv zu bewältigen, dabei auch aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen.

Wir denken weiter

Es tritt zu diesem Problembereich mit dem Thema Nachhaltigkeit mindestens ein weiterer hinzu, der die SPD-Fraktion bewog‚ die Konzeptvergabe als Antrag in den Gemeinderat einzubringen. In engem Zusammenhang mit dem Thema Wohnen und Bauen steht die Versiegelung von Flächen, die Zersiedelung der Landschaft und die Zerstörung der natürlichen Umwelt. Eine Befragung der Bevölkerung der Metropolregion Rhein-Neckar vom Spätsommer letzten Jahres vermittelte einen deutlichen Hinweis darauf, dass mittlerweile auch in der Öffentlichkeit die Nachhaltigkeit im Allgemeinen und auch der nachhaltige Umgang mit dem Naturraum, Boden, Wasser und Luft eine hohe Bewertung erfährt. Die im Land bzw. der Region engagierten Naturschutzverbände mahnen – zu Recht – in sehr deutlicher Art und Weise ein Ende des bisherigen Flächenverbrauchs an.

Es existieren daher aus unserer Sicht mindestens zwei Ziele, die bei der zukünftigen Planung der Gemeinde Mühlhausen ins Zentrum rücken müssen. Die Frage ist als nächstes, wie diese gemeinwohlorientierten Ziele besser berücksichtigt werden können.

Zahlreiche Gemeinden verschiedener Größenordnung haben in den zurückliegenden Jahren gute Erfahrungen sammeln können, um gemeinwohlorientierte Ziele besser umsetzen zu können. Wir können von diesen innovativen Gemeinden lernen. Insbesondere günstigerer Wohnraum und zugleich nachhaltige, ökologisch vernünftigere Lösungen sind möglich, wenn die Gemeinde die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente für diese Ziele nutzt. Eines der Instrumente ist der Verkauf von gemeindeeigenen Immobilien mit einem Vorrang zugunsten sozialer, gemeinwohlorientierter Käufer sowie nachhaltig und ökologisch ausgerichteter Bauprojekte. Es sollte also nicht das höchste Gebot entscheiden, sondern allgemein geltende Ziele des Gemeinwohls verfolgt werden. Sie sollten zuvor öffentlich diskutiert werden und anschließend auch als öffentliche Entscheidung die Pläne von Architekten und Planern beeinflussen. Aus unserer Sicht ist vor dem Hintergrund der beschriebenen Situation auf dem Wohnungsmarkt eine Orientierung zugunsten einkommensschwächer Personengruppen, Familien, älteren Menschen sowie jenen Menschen erforderlich, die ihre Freiheit in neuen Lebens- und Wohnformen suchen. Freiheit bedeutet Selbstbestimmung. Sollen die genannten Personengruppen auch selbstbestimmt wohnen können, so muss ihnen dafür ein Vorrang eingeräumt werden, ansonsten werden sie auch weiterhin den Kürzeren ziehen!

Der fachliche Begriff für einen derartigen Vorrang von gemeinwohlorientierten Ideen und Konzepten lautet Konzeptvergabe. Die gegenwärtig stattfindende Diskussion in der Gemeinde und schließlich im Gemeinderat ist ein wichtiger Bestandteil für die Ausarbeitung einer Konzeptvergabe. Sie muss gemeinsam erarbeitet werden, schließlich geht es um die Festlegung der zukünftigen Entwicklung unserer Gemeinde.

Für die SPD: Michael Mangold, Holger Schröder

 

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