Unterschätzte Gestaltungsmöglichkeiten – Förderung der Kinderbetreuung in der Gemeinde

Veröffentlicht am 19.02.2025 in Gemeinderatsfraktion

Im letzten Bericht zu den Planungen des Gemeindehaushalts 2025 wurde von Seiten der SPD argumentiert, dass wir als Gemeinde – und als Gesellschaft insgesamt – zunehmend in eine ernste Entscheidungssituation geraten: Während die Einnahmen sinken, nehmen die Ausgaben stetig zu; dies wird voraussichtlich das tragende Thema der kommenden Jahre werden. Wir haben in diesem Bericht auch dargelegt, dass eine Gemeinde trotz dieser Bedingungen noch immer über nennenswerte Gestaltungsmöglichkeiten verfügt. Ziele und Vorgehensweise müssen dabei überprüft werden, zur Vergewisserung der Einlösung der Ziele sollte das Gemeindeentwicklungskonzept aktualisiert und anschließend überprüft werden, ob die konkreten Umsetzungsschritte ihren Zweck erfüllen.

Eines der wichtigsten Ziele ist aus unserer Sicht der kostenfreie Zugang zu Erziehung und Bildung sowie die zeitlich möglichst früh einsetzenden Leistungen von Seiten der öffentlichen Hand zu ihrer Förderung. Auch wenn dieses Ziel lediglich in Etappen zu erreichen ist, so sollte es stets zur Orientierung kommunalpolitischer Entscheidungen dienen. Mit diesem Ziel werden Freiheits- und Entfaltungsvorstellungen von Kindern und Jugendlichen ernstgenommen und bei näherer Betrachtung rücken damit auch weitere Vorstellungen einer modernen Gesellschaftspolitik in den Vordergrund: Anerkennung unserer demokratischen Gesellschaft und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für diese Gesellschaft. Aus diesem Zusammenspiel ergibt sich ein höheres Maß an Stabilität, das für alle Beteiligten in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft von hoher Bedeutung ist.

Weil wir diese Argumentation vertreten, ist die im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2025 auf der Tagesordnung stehende Bezuschussung der „Anpassung der Förderung der ortsansässigen Tagesmütter mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre“ ein zentrales Thema, das u.E. auch je Gemeindemitglieder betrifft, die keine Kinder haben bzw. deren Kinder bereits eigenständig ihr Leben bestreiten.

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Formaler Hintergrund einer wichtigen Förderung und begründeten Forderung

Ausgangssituation: In der Gemeinde Mühlhausen leben derzeit (01.02.2025) 232 Kinder im Alter von 0-3 Jahren, darunter 75 in der Altersklasse 0-1. Für ihre Betreuung stehen in der Gemeinde gegenwärtig – neben Kindergärten und Krippenplätzen – 5 Tagesmütter (4 Einrichtungen) zur Verfügung. Sie stellen insgesamt 23 Betreuungsplätze zur Verfügung und sind nahezu immer ausgebucht. Allgemein gilt – nicht nur für die Gemeinde Mühlhausen – dass die Betreuungssituation für Kleinkinder sehr angespannt ist und daher zahlreiche Mütter bzw. Paare hier dringend eine höhere Versorgung benötigen. Andernfalls können persönliche Lebensplanungen nicht realisiert werden, wie beispielsweise die Ausweitung der Berufstätigkeit der Frauen oder die Erfüllung eines weiteren Kinderwunsches. Daher sind diese Betreuungsleistungen von großer Bedeutung und werden in einem gewissen Umfang auch von der Gemeinde gefördert. 

Grundsätzlich sind dabei für die Förderung der Kindertagespflege nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG BaWü) die Stadt- und Landkreise zuständig. Von den Gesamtkosten des Kreises mit knapp 15,5 Mio. € wurden 2023 über Elternbeiträge ca. 2,3 Mio. € refinanziert; auch nach Verrechnung der unterschiedlichen öffentlichen Fördermittel (Landeszuschüsse, Strukturfonds etc.) entsteht für die Kindertagespflege beim Kreis ein Deckungsdefizit von 4,36 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wurden im Kreistag die von den Eltern zu entrichtenden Beiträge in der Kindertagespflege prozentual im Schnitt um 60 % erhöht. Die hohe Steigerung wird weiterhin damit begründet, dass über den Zeitraum von über 10 Jahren keine Anpassungen vorgenommen wurden, obwohl die Aufwendungen in diesem Bereich stetig anstiegen und die Kindertagespflege mit den neuen Beiträgen lediglich an die Monatsbeiträge von Kindergärten (und nicht von Krippen) angepasst würden. Weiterhin sei davon auszugehen, dass die neuen Kostenbeiträge wieder einige Jahre Bestand haben werden.

Um die damit verbundene finanzielle Höherbelastung der Eltern etwas abzumildern, wurde von Seiten der Tagesmütter um eine deutliche Erhöhung der Förderung durch die Gemeinde Mühlhausen gebeten. Diese Unterstützung liegt gegenwärtig für ortsansässige Tagesmütter in Höhe von 1,10 Euro je Kind/Stunde. Die Tagesmütter ersuchen die Gemeinde um Erhöhung des Zuschusses um 0,70 € auf 1,80 € um dadurch die Eltern finanziell entlasten zu können.

Die in der Diskussion befindlichen Ausweitungen der Förderung weisen unterschiedliche Stufen auf. Geht man von einem jährlichen Förderbetrag von 25.000 Euro aus und würde sich die Förderung um 0,10 Euro erhöhen, so wären es 27.275 Euro (1,20 Euro/Betreuungsstunde), bei 0,50 Euro wären es 36.375 Euro (1,60 Euro/Betreuungsstunde) und bei Umsetzung der von den Tagesmüttern vorgebrachten Erhöhung um 0,70 Euro, wären es 40.900 Euro (1,80 Euro/Betreuungsstunde).

Aus unserer Sicht ist die nennenswerte Ausweitung der Förderung durch die Gemeinde zugunsten der Kinderbetreuung ein besonders wichtiges Anliegen. Auf dem Weg zur Realisierung einer kostenfreien Bildung und Erziehung und damit zur Einlösung der Bildungsgerechtigkeit ist das Anliegen der Tagesmütter daher zu unterstützen.

Für die SPD: Dr. Michael Mangold (Gemeinderat)

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