Die Corona-Pandemie bestimmte auch die jüngste Sitzung des Mühlhäuser Gemeinderats. Ob im Top 3 „Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer“ oder auch beim darauffolgenden Punkt 4 „Erlass der Kindergarten- und Kernzeitgebühren im Falle einer coronabedingten Schließung von Gruppen/ Einrichtungen“, verfolgt die SPD-Gemeinderatsfraktion eine konsequente Linie, die auf die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der Familien setzt.
Der Vorschlag der Verwaltung sah eine Erhöhung der Hebesätze (Grundsteuer A von 330 v.H. auf 350 v.H.; Grundsteuer B von 330 v.H. auf 360 v.H.; Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 360 v.H.) bereits zum nächsten Jahr vor. Der Vorschlag der CDU wollte die Belastung auf zwei Jahre splitten, während die Freien Wähler einen Antrag einbrachten, der die Belastung auf das Jahr 2022 verschieben sollte. Hier blieb die SPD bei ihrer Haltung, dass alle Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere Familien im nächsten Jahr nicht belastet werden sollten. Somit teilen wir die Auffassung der FW und sehen uns darin verpflichtet auch das Regierungshandeln in Land und Bund zu unterstützen. Insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) unterstützt Kommunen und Familien mit vielfältigen Programmen: hierunter fallen z.B. die milliardenhohen Entlastungen für die Kommunen, der Kinderbonus von 300€, 20 Wochen Lohnersatz für Eltern und schließlich die Finanzierung von Laptops und Tablets für SchülerInnen. All das wollten wir nicht konterkarieren und sahen die Erhöhung der Hebesätze im Jahr 2022 an der richtigen Stelle. Die SPD stellte klar, dass viele Hausbesitzer sich in Kurzarbeit befinden, weshalb zusätzliche Belastungen im nächsten Jahr falsch sind. SPD und und FW konnten sich jedoch nicht durchsetzen und der Vorschlag der CDU fand im Rat eine Mehrheit.
Auch beim nächsten Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung zeigte sich einmal mehr der Vorzug einer klaren Argumentation. In der Julisitzung des Rats ging es u.a. um die coronabedingte Schließung von Einrichtungen. Damals beschloss man eine neue Satzung der Kindergarten- und Kernzeitgebühren, die auch die Erhebung der Gebühren trotz Schließung vorsah. Die SPD argumentierte, dass einer Gebühr immer auch eine Leistung gegenüber stehen müsse.
Nun justierte die Gemeinde nach und schloss sich der Argumentation der SPD an. Obwohl die Schließung einer kompletten Einrichtung oder sogar landesweite Schließungen momentan noch vermieden werden, kann es dennoch – wie jüngst auch in Mühlhausen – zu teilweisen Schließungen kommen. Diese ordnet das Gesundheitsamt nach entsprechender Rückfrage mit der Einrichtung bzw. der Schule an.
Die SPD stimmte der Auffassung der Verwaltung zu, dass „bereits im Frühjahr diesen Jahres […] eine Vielzahl der Eltern durch den coronabedingten Lockdown finanzielle Einbußen durch Kurzarbeit oder auch Kündigung der Arbeitsstellen erlitten [hatten]. Um die Familien nicht noch mehr finanziell zu belasten, hat damals das Land entschieden, dass die Eltern keine Beiträge für den Zeitraum der Schließung der Kindergärten und Schulen entrichten müssen. Die Kommunen erhielten wiederum für den Ausgleich der fehlenden Einnahmen eine Soforthilfe vom Land Baden-Württemberg.“
Somit ist es nur folgerichtig, dass die Verwaltung bei coronabedingten Schließungen keine Gebühren erheben will und damit auch einen gemeindeeigenen Weg beschreitet, um die Familien zu entlasten. Interessant ist hier noch ein Hinweis, dass auch die kirchlichen Träger dem Vorschlag der Verwaltung folgen würden. Scheinbar ist es hier problemlos möglich.
Die SPD-Fraktion würde es begrüßen, wenn zukünftig ein begründetes Argument aufgeschlossen wahrgenommen und – unabhängig von der parteipolitischen Zugehörigkeit – auf seine Geltung hin geprüft wird. Eine klarere und auch für die Bürgerschaft nachvollziehbarere Politik wäre die Folge.
Für die SPD: M.M.