Zur „Nordwestlichen Ortserweiterung Rettigheim“ und der Orientierung an der Sozialen Marktwirtschaft

Veröffentlicht am 09.07.2025 in Gemeinderatsfraktion

Die Sitzung des Gemeinderats am 26. Juni in Rettigheim war gleichermaßen lang und umfangreich wie grundlegend wichtig für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Mühlhausen. Dies begründet sich durch den Umstand, dass die Ausweisung von Bauland insgesamt an Grenzen geraten ist und daher besonders umsichtig zu entscheiden ist. 

Es wurde in der Gemeinderatssitzung vonseiten der SPD abermals die Frage nach günstigem und ökologisch verträglichem Wohnraum gestellt, abermals, ohne dass diese Anregungen verfangen hätten. Auch zu früheren Zeitpunkten wurden städteplanerisch Fakten geschaffen, auf die zum späteren Zeitpunkt kaum mehr im sozialen Sinn Einfluss genommen werden konnten. Wir halten diesen Gestaltungsmangel für sehr bedauerlich. Damit hier Einfluss im Sinne einer sozial und ökologisch orientierten Gemeinde- und Stadtentwicklung genommen werden kann, wurde vonseiten der SPD beispielsweise das Instrument der Konzeptvergabe und des städtebaulichen Vertrags eingebracht. Letzteres würde eine grundsätzliche Diskussion zur Ausrichtung der Gemeindeentwicklung in Gang setzen, wie wir es immer wieder im Sinne eines Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) einfordern. Auch der Planer Dopfner von der ESB Kommunalprojekt AG aus Bruchsal hatte während der Vorstellung der Baulandentwicklungsstudie ausdrücklich das Instrument des städtebaulichen Vertrags genannt, doch die Dichte der technischen Details bei der Planvorstellung und die fortgeschrittene Zeit während der Sitzung hatte einmal mehr eine sorgfältige Klärung dieser Möglichkeiten verhindert. Die Intention der SPD richtet sich daher auf eine in der Öffentlichkeit der Gemeinde und im Gemeinderat zu bildende Meinung über die grundsätzlichen Ziele und Vorstellungen zum Wohnungsbau in der Gemeinde Mühlhausen.

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Dafür ist die Berücksichtigung einiger Fakten erforderlich und der Wille zum offenen Meinungsaustausch, mit dem Fluchtpunkt einer gemeinsamen Einigung. Zu den Fakten zählt, dass entgegen einer landläufigen Auffassung auf der Gemeindeebene gestalterisch erheblich eingewirkt werden kann, im sozialen, wie im ökologischen oder im ästhetisch-baulichen Sinn. Weiterhin zählt zu diesen Fakten, dass Grund und Boden keine Ware wie andere sind, da sie im Gegensatz zu Gütern verschiedenster Art nicht vermehrbar sind. Daher wird fachwissenschaftlich auch der Boden von den zuständigen Bundesbehörden als besonders sensibles Gut bewertet und ihm eine eigene Politik zugeordnet („Bodenpolitik“, siehe Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, BBR bzw. das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, BBSR).

Zu den Fakten zählt auch (siehe Beitrag in der Gemeinderundschau vom 3. Juli, S. 38), dass gerade mit dem Konzept der Sozialen Marktwirtschaft das Problem der „sozialen Schieflage“ – auch im Bereich der Immobilien – bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit erkannt wurde. Es wurde deshalb ein „dritter Weg“ zwischen einer marktwirtschaftlichen Ordnung und einer staatlichen Planung propagiert. Die zahlreichen Schriften des Schöpfers des Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft sind entsprechend durchgehend von der Überzeugung getragen, dass es um die Orientierung an der sozialen Gerechtigkeit geht, die nicht von selbst durch Marktergebnisse erreicht wird. Aus diesem Grund bezeichnete Alfred Müller-Armack auch diese Variante als „Soziale Marktwirtschaft“. Diese Einsichten schöpften Müller-Armack und auch Ludwig Erhard aus den sozialen Spannungen der Weimarer Republik, die es gerade zu vermeiden galt beim Wiederaufbau einer demokratischen Ordnung. Mit anderen Worten: Man hatte politisch etwas gelernt aus den Vorkriegsjahren, daher sollte es nun um eine Abgrenzung von einer liberalen Marktwirtschaft des 19. Jahrhunderts gehen, die »als ein geschichtlich abgeschlossenes System angesehen werden muss (…) diese heutige Marktwirtschaft (muss sich) durch ihr soziales Ziel unterscheiden. Wir müssen zu einer ›Sozialen Marktwirtschaft‹ kommen« (Müller-Armack 1947/1967: 67). Zu dieser übergeordneten Einsicht kamen Vertreter der katholischen Soziallehre und Sozialdemokraten gleichermaßen, diese Gemeinsamkeit stiftete über Jahrzehnte eine hohe Stabilität in der Gesellschaft, dies sollte auch in der Kommunalpolitik beachtet werden, nicht zuletzt bei der Wohnungspolitik.

Da im Gemeinderat grundsätzlich eine kooperative Arbeitsatmosphäre herrscht und – trotz parteipolitisch unterschiedlicher Zugehörigkeit – ein gemeinsamer Wille zugunsten des Gemeinwohls – wenngleich hier bereits verschiedene Vorstellungen zum Tragen kommen – wahrnehmbar ist, sollte über die inhaltliche Gestaltung eines städtebaulichen Vertrags diskutiert werden. Hier könnte beispielsweise festgelegt werden, ab welcher Größenordnung (bezüglich Fläche oder Wohneinheiten) oder bei welchen Trägerschaften (Investoren, private Bauherren …) Regelungen greifen sollen. Die Öffentlichkeit und die gewählten Vertreter im Gemeinderat sollten sich grundsätzlich darüber Gedanken machen, bevor wieder rechtliche und bauliche Fakten geschaffen werden. Die hohe Bedeutung sozialer und ökologischer Aspekte bei der Schaffung von Wohnraum stellt die SPD nicht zuletzt deshalb heraus, da in der Öffentlichkeit eine erhebliche Unzufriedenheit über die Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsgruppen (nicht lediglich bei geringen Einkommensbeziehern) vorliegt. Wir sollten diese berechtigte Unzufriedenheit über die sozialen Verhältnisse ernst nehmen und einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit leisten – gerade in der Gemeinde. Man könnte es auch auf diesen Punkt bringen: Da allen im Gemeinderat vertretenen Repräsentanten viel an der Zufriedenheit der Bevölkerung und der sozialen Stabilität in der Gemeinde liegt, sollten hierzu gemeinsam Lösungen entwickelt werden. Dies ist praktizierte Demokratie und stärkt sie zugleich. 

Für die SPD: Dr. Michael Mangold (Gemeinderat)

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