SPD verweigert erneut ihre Zustimmung zu höheren Kindergartengebühren

Veröffentlicht am 11.07.2023 in Gemeinderatsfraktion

In der letzten Sitzung des Gemeinderats am 22.06.2023 beschäftigte sich das Gremium wieder mit einer Anpassung der Elternbeiträge, diesmal wirksam zum Kindergartenjahr 2023/2024. Dieser Top sorgte auch dafür, dass die Besucherplätze recht zahlreich gefüllt waren, was jedoch auch noch einem weiteren Tagesordnungspunkt zum Thema Feuerwehren geschuldet war. Für die SPD nahm der Fraktionsvorsitzende Holger Schröder Stellung zur Anpassung der Kindergartenbeiträge.

Hierbei hob er zunächst hervor, dass es für alle Kommunen in Baden-Württemberg – wie auch für die Gemeinde Mühlhausen – eine unsägliche Situation ist, dass dieses Thema jährlich neu diskutiert werden muss. Schließlich geht es wiederholt um eine (Mehr-)Belastung der Familien für einen Bereich, welcher grundsätzlich gebührenfrei zu sein hat: die (frühkindliche) Bildung. Insbesondere die SPD nimmt die Sorgen und Nöte der Familien in unserer Gemeinde mit offenen Augen wahr und erkennt, dass auch Familien enorme Teuerungsraten zu bewältigen haben. So nehmen die Kosten für Eltern bezüglich Miete, Versorgung mit Kleidung und Nahrung etc. kontinuierlich zu, während die Einkommen nicht im gleichen Maße steigen.

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Bereits im letzten Jahr konnte die SPD-Fraktion mit dazu beitragen, dass die Eltern nicht mit einer Erhöhung von 3,9 % konfrontiert wurden, wie dies die Empfehlung des Städte- und Gemeindetags vorsah (man einigte sich damals auf eine 2%ige Erhöhung). In diesem Jahr sprach eben dieser Städte- und Gemeindetag sogar für eine Erhöhung von sage und schreibe 8,5% aus! Dies hätte für eine 2-Kind-Familie zu einer jährlichen Mehrbelastung von € 132,- (VÖ-Betreuung Ü3) geführt. Andere Betreuungsmodelle mit längeren Zeiten bzw. die U3-Betreuung fallen entsprechend höher aus. Solche Gebührensätze entkoppeln sich von der Lebenswirklichkeit vieler Familien in unserer Gemeinde und werden von der SPD keinesfalls mitgetragen. In den vorherigen Beratungen konnte wiederum eine Abschwächung dieser Steigerung auf 4,25 % erzielt werden. Wir stellen jedoch in diesem Zusammenhang klar, dass die SPD die Gebühren auf Kinderbetreuung grundsätzlich ablehnt und deshalb auch gegen jedwede Erhöhung stimmt: So auch in diesem Fall.

Unserem Verständnis nach muss es Aufgabe staatlichen Handelns sein, sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit Geltung zu verschaffen, indem soziale Ungleichheit verringert wird. Kindergartengebühren stellen jedoch neue Schranken dar, die Kindern aus finanzschwächeren Familien nicht die gleichen Chancen ermöglichen.  

Der zahlenmäßig größte politische Mitbewerber führte hier an, dass die Gemeinde bereits unter dem vom Städte- und Gemeindetag anvisierten Deckungsgrad von 20% bleibt. Dieser Betrag müsste durch Elternbeiträge erbracht werden. So schieße die Gemeinde mehr als 100.000 € jährlich zu. Die SPD bewertet diese Tatsache als vollkommen richtig und wir würden diesem Bereich noch weitaus mehr Geltung verleihen. Aus unserer Sicht stellt es eben kein Makel dar, dass die Gemeinde hier die Kindergärten, respektive die Familien, unterstützt. Es stellt eine politische Entscheidung, u.a. gemäß dem Gemeindeentwicklungskonzept („DIE Gemeinde für Jung und Alt“) dar, weshalb die Gemeinde unter dem Deckungsgrad von 20% bleibt und auch nach der Erhöhung von 4,25% auf einen Deckungsgrad von 13,72% kommt. Bei Teilen des zahlenmäßig größten politischen Mitbewerbers wäre auch eine 8,5% Erhöhung begründbar gewesen, was nicht nur bei den Sozialdemokraten für Kopfschütteln sorgte.

Die SPD nahm schließlich interessiert zur Kenntnis, wie der Bürgermeister und z.T. auch der zahlenmäßig größte politische Mitbewerber sich bemühten, auf die Maßnahmen hinzuweisen, die die Gemeinde Mühlhausen umsetzt, um den Kitabesuch noch einigermaßen erschwinglich zu machen. Hierbei wurde wiederholt auf das Württemberger Modell (geringere Sätze bei mehreren Kindern in der Familie) und auf die Absetzbarkeit von der Einkommenssteuer verwiesen. Neu kam nun hinzu, dass auch das von der SPD (gemeinsam mit den Grünen) initiierte „Mühlhäuser-Modell der Sozialstaffelung“ beworben wurde, um den Familien wiederum eine Entlastung anzubieten. Für die SPD stehen dabei insbesondere die Familien der Mitte im Fokus, die keine Unterstützung Seitens der Sozialämter bekommen, da ihre Einkommen über den Grenzen liegen. Doch wie wir oben bereits ausführten, bedürfen auch Mittelschichtsfamilien der Entlastung, weshalb sich die SPD so für die Sozialstaffelung in Mühlhausen engagierte. Leider wird diese nicht in dem Maße nachgefragt, wie wir uns das gewünscht hätten. Dies erkannten wir bereits bei der Einführung, da entsprechende Kompromisse eingegangen werden mussten: So stellt sich das Antragsverfahren als recht komplex dar. Dieses hat die Gemeindeverwaltung jedoch gut aufbereitet und visualisiert und informiert auf ihren Interseiten hierüber (https://www.muehlhausen-kraichgau.de/de/leben-wohnen/bildung-betreuung/kindergaerten/elternbeitraege). Da man sich ferner auch nicht genau an die statistischen Zahlen zu den Nettoeinkommen der Familien in Baden-Württemberg (Mikrozensus des Stat. Landesamtes BaWü, 2021) gehalten hat, wurden die Einkommensgrenzen zu niedrig angesetzt. Hier hat sich zwischenzeitlich der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen für eine Erhöhung der Einkommensgrenzen um jeweils 10 Prozent ausgesprochen. Dies bedeutet, dass Eltern mit 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens einen Nachlass von 20 Prozent und Familien mit einem Anteil von 70 Prozent am durchschnittlichen Nettoeinkommen 10 Prozent Nachlass auf die Kindergartenbeiträge erhalten.  

Die SPD warb in der Folge ausdrücklich dafür, die Sozialstaffelung den Familien noch transparenter zu machen und auch darauf hinzuweisen, dass alle datenschutzrechtlichen Kriterien bis ins Detail eingehalten werden.

Für die SPD: Holger Schröder

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