Nicht nur Vergnügungssteuer, sparen wäre auch nötig gewesen!

Veröffentlicht am 29.09.2025 in Gemeinderatsfraktion

Am Donnerstag, dem 25. September, setzte der Gemeinderat seine Arbeit nach der Sommerpause fort, dabei waren lediglich zwei abstimmungsrelevante Tagesordnungspunkte zu bearbeiten: Neben der Straßensanierung und dem einhergehenden Kanalumbau in der Schönbornstraße in Rettigheim, ging es um die Einführung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte in unserer Gemeinde.

Auf Antrag der Fraktion der Freien Wähler – Bürgerliste e. V. wurde bereits vor der Sommerpause über das Thema Vergnügungssteuer diskutiert, dabei kam man zügig und einhellig auf eine gemeinsame Position zugunsten der Einführung dieser Steuer. Kurz zu den Fakten: In der Gemeinde befinden sich gegenwärtig 8 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Bei der Festsetzung von 300 €/Monat und pro Gerät wird mit Einnahmen in Höhe von mindestens 28.800 € jährlich kalkuliert. Einhellig war der Rat auch in der Begründung für diese Steuer: Die zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde ist fraglos positiv, gleichwohl richtet sich die Steuer insbesondere auf die Probleme, die mit den Spielgeräten verknüpft sind. Es soll der Spielsucht entgegnet werden und die geringere finanzielle Attraktivität für die Betreiber soll sich in der Minderung der Anzahl von entsprechenden Geräten in der Gemeinde auswirken. In der Hoffnung, dass dieser Lenkungseffekt tatsächlich eintritt und zusätzlich Mehreinnahmen für die Gemeinde zu verbuchen sind, stimmte die SPD dem Antrag der Freien Wähler zu, der schließlich einstimmig im Rat angenommen wurde und nunmehr zum Jahresbeginn 2026 zur Einführung der Vergnügungssteuer führt.

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Keine Einhelligkeit hingegen herrschte im Rat zum Tagesordnungspunkt Straßensanierung und dem einhergehenden Kanalumbau in der Schönbornstraße in Rettigheim. Auf Antrag der Grünen im Gemeinderat wurde über die Straßensanierung und die Kanalsanierung getrennt abgestimmt, da Konsens über die Notwendigkeit der Sanierung der Abwasserkanäle herrschte. Die damit verbundene Variante der Straßensanierung, wie sie zur Abstimmung vorlag, zeigte sich aus Sicht der Grünen hingegen als problematisch; eine Sichtweise, der sich die SPD anschloss. Auch hier kurz zu den Fakten: Es standen zwei Varianten zur Abstimmung, wobei man sich bereits über die Notwendigkeit der Kanalsanierung verständigte. Die Variante 1 sieht eine Verbreiterung der östlichen Gehwegfläche sowie eine Verlagerung der Straßenführung vor. Westlich soll ein Bereich von ca. 2,75 m der bestehenden Straße entsiegelt und als Grünstreifen angelegt werden. Dies hätte den Wegfall des öffentlichen Parkplatzstreifens (ca. 10 Pkw-Stellplätze) östlich der Bestandstraße zur Folge. Folglich wäre das Parken lediglich am Fahrbahnrand bzw. teilweise auf dem Gehweg möglich.

Die Planungsvariante Nr. 2 verzichtet auf die Verlagerung der neuen Straße und sieht neben einer Verbreiterung des Gehwegs auch den Erhalt des öffentlichen Parkplatzstreifens vor. Dadurch wäre das Parken wie bisher geordnet möglich. Hierdurch entfällt jedoch auch die Entsiegelung eines Teilbereichs der Bestandsstraße. Soweit die Vorlage zur Entschließung durch den Gemeinderat, die letztlich eine Mehrheit durch die beiden anderen Fraktionen erzielte.

Bei einer näheren Betrachtung wäre jedoch bei der Variante 1 der Verlust von lediglich 2 Parkplätzen die Folge, sofern auch auf dem Fahrbahnrand geparkt würde. Dies würde eine Kostenersparnis von rund 90.000 € bedeuten. Aus Sicht der Grünen und der SPD stehen die Kosten in keinem Verhältnis zu dem praktischen Gewinn, zumal die von uns präferierte Variante nicht nur günstiger gewesen wäre, sondern auch den Vorteil von mehr Versickerungsfläche bei Starkregenereignissen gehabt hätte. Der Vertreter der SPD merkte an, dass im Fall der tatsächlich generierten Einnahmen durch die Vergnügungssteuer (siehe oben) der Effekt von mehr als drei Jahren auf einen Schlag wieder verbraucht würde. Wir halten eine derartige Umgangsweise mit den knappen öffentlichen Mitteln für völlig aus der Zeit gefallen und weisen darauf hin, dass beispielsweise noch vor Jahresende 2025 über den Zuschuss für die Tagesmütter entschieden werden sollte. Mit einer Größenordnung von 90.000 € könnte man hier sehr viel Gutes tun. Wir werden sehen, ob man hier auch so viel Großzügigkeit walten lässt.

Für die SPD: Dr. Michael Mangold (Gemeinderat)

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