Das zeigt: Unsere SPD in Baden-Württemberg und in Mühlhausen lebt, ist motiviert und hat Lust auf Kampagne! Am vergangenen Dienstag haben wir im Innenministerium die Unterschriften und unseren Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens übergeben.
Die Prüfung muss – gemäß der im Volksabstimmungsgesetz festgeschriebenen Frist – innerhalb von drei Wochen stattfinden, also spätestens bis zum 5. März. Die öffentliche Bekanntmachung der Zulassung muss unmittelbar danach erfolgen, also spätestens in der neunten Ausgabe des Staatsanzeigers, die am 8. März erscheint. Nach der anschließenden Vier-Wochen-Frist wollen wir dann Anfang April mit unserer großen Unterschriftensammlung beginnen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Anfang ist gemacht. Und zwar richtig gut! Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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