Bericht aus dem Gemeinderat: Investitionen in Abwasserentsorgung getätigt

Veröffentlicht am 10.11.2021 in Gemeinderatsfraktion

Kläranlage Kronau (Bild: C.-C.-Lizenz: AZV Kraichbachniederung)

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats mögen, oberflächlich betrachtet, zwei „unscheinbare“ Tagesordnungspunkte behandelt worden sein, doch weit gefehlt! In Punkto Regenüberlaufbecken (kurz RÜB) und der Erweiterung der Kläranlage in Kronau (dorthin entwässert der OT Rettigheim seine Abwässer) standen zwei wichtige Entscheidungen an. Gemäß dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (kurz WG) §46 ist nämlich die Gemeinde dafür zuständig, dass Abwässer beseitigt werden. Somit stellt dies eine Pflichtaufgabe dar, der sich kommunale Regie- oder Eigenbetriebe stellen müssen. Diese sorgen dafür, dass das Abwasser geklärt und entsprechend den gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen aufbereitet wird, bevor es in Flüsse oder die Vorfluter entsorgt wird.

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Schließlich ist dieses Thema insbesondere für alle Rettigheimer Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung, da insbesondere im Winter und auch bei Starkregenereignissen das RÜB an seine Kapazitätsgrenzen stößt. So konnte man in der Vergangenheit bereits beobachten, dass Schmutzwasser aus den Kanälen emporgespült und in den Mans- und Hengstbach geschwemmt wurde. Für Anwohner der tiefergelegenen Teile Rettigheims ist jedoch eine Überschwemmung der eigenen Keller besonders ärgerlich (man erinnere sich allein an Fronleichnam 2018).

Somit hängen die beiden Tagesordnungspunkte eng zusammen. Bei der Modernisierung der Kläranlage in Kronau steht daher eine gründliche Sanierung und Erweiterung an, da die letzte inzwischen auch auf annähernd 30 Jahre zurückblicken kann. Inzwischen muss das Klärwerk ertüchtigt, modernisiert und nochmals erweitert werden. Hinzu kommt, dass auch die Stadt Östringen nach Kronau entwässern wird. Dieser Umstand wird vom Gemeinderat (auch dem der Gemeinde Malsch) durchaus begrüßt, da nun größere Synergieeffekte erzielt werden können. Für die SPD-Fraktion war es darüber hinaus von großer Bedeutung, insbesondere auf die entstehenden Kosten zu achten. So muss die Stadt Östringen beim neu zu erstellenden Teil der Kläranlage zu 50% beteiligt werden. Die Sanierung des „alten Bestands“ wird nach einem vertraglich festgelegten Schlüssel umgelegt. Der Kostenanteil für die Gesamtgemeinde Mühlhausen für dieses Vorhaben liegt daher bei 1,18 Millionen Euro. Positiv ist allerdings, dass noch vorhandene Rücklagen eingesetzt werden können, um die zur Refinanzierung nötigen Abwassergebühren aktuell nicht noch weiter in die Höhe treiben zu müssen. Um eine Erhöhung wird man jedoch mittel- oder langfristig nicht umhinkommen. Diese trifft aber nicht ausschließlich die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Rettigheim, sondern wird, aufgrund der zusammenhängenden Kalkulation der Gebühr, auf alle Verbraucher-/innen der Gesamtgemeinde umgelegt.

Für die Gesamtgemeinde Mühlhausen stehen mit der Ertüchtigung des RÜB in Rettigheim jedoch noch weitere investive Ausgaben an. So soll die Reinigungsleistung des Beckens verbessert und auch auf den aktuellsten Stand der Technik gebracht werden. Diese Maßnahmen erfordern, zuzüglich der Baunebenkosten, einen Finanzierungsbedarf von ca. 750.000 Euro. Die Notwendigkeit dieser Investitionen wird von der SPD-Fraktion anerkannt. Doch aufgrund der Turbulenzen um den Planungsvertrag zur Sanierung des RÜB, bzw. dessen Kündigung (die RNZ berichtete am 10.12.2019 darüber), sah sich die SPD gezwungen, sich in diesem Punkt zu enthalten.

Für die SPD: Holger Schröder

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