Aktuelles zur Berufsbildung und lange Bekanntes zur Bildungsarmut

Veröffentlicht am 01.02.2023 in Gemeinderatsfraktion

Über diesen Sachverhalt berichtete die SPD bereits im Zusammenhang mit dem letzten „Runden Tisch“ zum Notstand in der ambulanten Pflege in unserer Gemeinde. Hier ging es uns darum, wie wir einige konstruktive Ideen einbringen können, um mittelfristig diesen Notstand abwenden zu können.

Die Einstellungspraxis von Unternehmen bzw. die Übergänge von Schule und Beruf (auch hier bringt sich die Kraichgauschule mit großem Engagement ein) haben sich in den letzten Jahren verändert, ebenso wie die Bedarfe der Unternehmen an qualifiziertem Nachwuchs. Auch Gemeinden sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen, da sie Auskunft über die Perspektiven der jungen Bevölkerung gleichermaßen geben, wie über geeignete und erforderliche Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Schließlich ist die Thematik auch hinsichtlich der Chancen und Hemmnisse der Entwicklung der Gemeinde als wirtschaftlicher Standort von Bedeutung. Aktuell spielt insbesondere die ambulante Pflege eine besondere Bedeutung, da es zurzeit nicht gelingt, alle Patientinnen und Patienten zeitnah ein Angebot machen zu können. Es gibt auch bei schlichtweg zu wenige Pfegekräfte!

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Eine kürzlich von der Bertelsmann-Stiftung beauftragte Studie des FiBS Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie zur Berufsbildung berichtete von einer höheren Attraktivität der beruflichen Ausbildung für Abiturienten gegenüber früheren Jahren (u.a. Spiegel, Stuttgarter Zeitung 24.01.2023). Die IHK der Region Rhein-Neckar hingegen verwies darauf, dass sich in unserer Region dies nicht abbilden würde und daher Abiturienten nicht in Konkurrenz zu Hauptschülern treten würden (RNZ 28.01.2023). Diese Berichte können daher etwas verwirren, wie es um den Themenbereich Berufsbildung in der Region steht. Es wäre daher hilfreich, wenn die Entwicklung regional spezifisch dargelegt würde (eine Pressemitteilung der IHK zu den Daten liegt leider nicht vor).

Unbestritten und klar ist jedoch die seit Jahrzehnten von der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung konstatierte Entwicklung in Richtung anspruchsvoller und komplexerer beruflicher Tätigkeiten. Einhergehend verschob sich der Anteil der schulischen Absolventinnen und Absolventen zugunsten eines höheren Anteils mit einer Hochschulberechtigung (allg. Hochschulreife 2010: 31%; 2021: 34,3%). Eher unbeachtet blieb hingegen der praktisch gleich bleibende Anteil von Abgängerinnen und Abgängern ohne Abschluss, mit gering unter oder knapp über 6% je Jahrgang (Bundesamt für Statistik). Derzeit ist der Arbeitsmarkt so aufnahmefähig wie seit Jahrzehnten nicht, trotzdem werden auch diese Jugendlichen kaum Chancen haben eine Ausbildung aufzunehmen. Um es nochmals zu unterstreichen: Im Bereich der Schülerinnen und Schüler, die ohne Abschluss die Schule verlassen, hat sich im Lauf der zurückliegenden Jahrzehnte (!) praktisch nichts verändert. Die Teilhabe an Bildung und damit die Chance zur Lebensgestaltung ging bzw. geht an diesen Jugendlichen vorbei. In absoluten Zahlen genannt sind dies je Jahr bundesweit rund 45.000 (Bundeszentrale für politische Bildung). Die Bildungsarmut trifft hierbei überproportional stark Personen mit Migrationshintergrund. Dies führt dazu, dass 12,8 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund keinen allgemeinbildenden Schulabschluss und 36,7 Prozent keinen berufsqualifizierenden Abschluss aufweisen (jeweils 2019).

Im Gesamtbild zeigt sich einerseits eine Höherentwicklung der schulischen Abschlüsse und eine Steigerung der Anforderungen im Beruf. Gleichzeitig gelingt es dem Schulsystem nicht Kinder und Jugendliche aus bildungsarmen Familien – häufig mit Migrationshintergrund – entsprechend in Ausbildung zu bringen und damit zu einer selbständigen Lebensführung zu  befähigen. Dies könnte nach den vorliegenden Erkenntnissen durch gezielte Sprachförderung und durch intensive Betreuung erheblich gemindert werden. Nach sozialdemokratischem Verständnis von Bildung ist dies keine gewährte oder verwehrte Wohltat, sondern ein Recht auf Bildung, das im Sinne der Jugendlichen und auch im Sinne der Gemeinde eingelöst werden muss. Ein formales Recht zu haben und es einlösen zu vermögen, sind jedoch noch immer zwei verschiedene Dinge. Dieser Unterschied soll im nächsten Beitrag etwas näher dargelegt werden.

Für die SPD: Michael Mangold

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