Frohes neues Jahr – Das ändert sich 2020

Veröffentlicht am 12.01.2020 in Aktuelles

Mehr Geld für Auszubildende, Familien, Rentnerinnen und Rentner – sowie günstigere Bahnfahrten für alle:

Bereits beim letzten Monatstreff der SPD Mühlhausen-Rettigheim-Tairnbach war die Arbeit der Bundesregierung wieder Thema. Insbesondere die SPD hat für 2020 viele Änderungen auf den Weg gebracht. Wir möchten in ausgewählten Beispielen darüber informieren, was sich für die Menschen in der Gesamtgemeinde Mühlhausen in diesem Jahr ändert.

Mehr Geld für Familien

Besonders Familien mit kleinen Einkommen werden entlastet - unter anderem mit höheren Kinder- und Grundfreibeträgen. Der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 7812 Euro, der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9408 Euro. Teil der Entlastung ist außerdem eine Schwächung von Effekten der „kalten Progression“, die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil „auffrisst“.

Deutlich mehr Familien profitieren im neuen Jahr vom sogenannten Kinderzuschlag. 750.000 Kinder werden erreicht - mehr als doppelt so viele wie heute. Kinderzuschlag bekommen Familien mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über Hartz-IV-Niveau liegt. Durch gesetzliche Neuregelungen hat sich zum 1. Januar die Basis der Empfängerinnen und Empfänger verbreitert. Die bisher harte, oberere Einkommensgrenze wird durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt.

Und auch der Unterhaltsvorschuss, den Alleinerziehende als Ersatz für Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils bekommen, ist gestiegen. Je nach Alter des Kindes werden seit 1. Januar 15 bis 21 Euro mehr pro Monat gezahlt. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es nun 165 Euro pro Monat, für Sechs- bis Elfjährige 220 Euro und für ältere Kinder bis 17 Jahre 293 Euro.

Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden entlastet

Kinder von pflegebedürftigen Eltern müssen als Normalverdiener künftig keine Kosten im Zusammenhang mit der Pflege mehr übernehmen. Bislang mussten die Kinder für deren Unterhalt aufkommen – wenn die Eltern Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten.

Das haben wir jetzt geändert! Seit Januar müssen rund 275.000 Familien nicht mehr für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zahlen. Das heißt: Mehr Geld in der Haushaltskasse für alle, die unter 100.000 Euro im Jahr verdienen (Brutto; Alleinstehende).

Und: Wer wegen Urlaubs, wichtiger Termine oder eigener Krankheit Unterstützung bei der Pflege eines Familienmitglieds braucht, bekommt diese Hilfe jetzt flexibel und unbürokratisch.

Azubi-Mindestlohn kommt

Wer in 2020 eine Berufsausbildung beginnt, bekommt nun mindestens 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr.

Klimaschutz: Günstigere Bahnfahrten

Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr sinkt 2020 von 19 auf 7 Prozent. Dadurch fallen die Preise um rund 10 Prozent. Die Luftverkehrsteuer soll hingegen ab April 2020 deutlich steigen. Bis zu 59,43 Euro sollen je nach Distanz fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Mit der Neuregelung sollen nicht zuletzt Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert werden.

Impulse für mehr Klimaschutz

Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, wird ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert. Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40 000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Für den SPD OV: Holger Schröder

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