Bild: V.l.n.r.: Sascha Binder (SPD-Generalsekretät), Sarah Händel (Mehr Demokratie e.V.), Verfassungsrechtler Joachim Wieland und SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch
Stoch: „Kretschmann hat den Geist unserer Landesverfassung verraten“
Die SPD reicht gegen die rechtliche Ablehnung des Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas durch die Landesregierung am heutigen Montag Klage beim Verfassungsgerichtshof ein. „Wir haben sehr gute Argumente auf unserer Seite – nicht nur politisch, sondern auch juristisch“, erklärte der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch bei einer Pressekonferenz in Stuttgart. „Wir haben allen Grund zu Optimismus.“
Die juristischen Spielchen der letzten Tage und Wochen von Seiten der Regierungsspitze seien „eines Ministerpräsidenten unwürdig“, so Stoch – „und die eines grünen Ministerpräsidenten umso mehr“. Mit dieser „engen wie engstirnigen“ Auslegung der Landesverfassung hätte man sich die Änderung derselben in der letzten Legislaturperiode glatt sparen können, betonte der SPD-Chef. „Mit einer solchen Abwehrhaltung wird niemals ein Volksbegehren in Baden-Württemberg stattfinden.“
Stoch unterstrich, der Ministerpräsident könne sich in Zukunft seine wohlformulierten Sonntagsreden über die Bedeutung der Verfassung sparen. „Kretschmann hat den Geist unserer Landesverfassung verraten. Das ist jetzt schon klar, egal wie es rechtlich ausgeht“, so der SPD-Vorsitzende. „Die Haltung des ‚Bürgerpapstes‘ Kretschmann zur direkten Demokratie hat sich als Chef einer konservativen Landesregierung offensichtlich ins Gegenteil verkehrt. Direkte Demokratie scheint nur noch lästig zu sein.“
Verfassungsrechtler Wieland ist Prozessbevollmächtigter der SPD
Der renommierte Verfassungsrechtler Joachim Wieland wird als Prozessbevollmächtigter die SPD vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Die drei zentralen Aussagen der Klageschrift sind nach den Worten Wielands wie folgt:
1. Das Land ist zur Regelung befugt. Der Bundesgesetzgeber hat in der Begründung des Gute-Kita-Gesetzes ausdrücklich auf die fortbestehende Länderkompetenz zur Ausgestaltung von Elternbeiträgen hingewiesen.
2. Die Landesverfassung lässt finanzwirksame Volksbegehren zu und schließt nur Abstimmungen über das Haushaltsgesetz aus.
3. Die Gesetzesvorlage enthält kein Abgabengesetz, sondern regelt die Unterstützung des Landes für Träger, die auf Elternbeiträge verzichten.
„Die Antragsteller vertrauen auf eine endgültige Klärung durch eine zeitnahe Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und verzichten deshalb auf einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz“, erläuterte der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Speyer.