Jugendsozialarbeit an Schulen: Eine Finanzierungspflicht durch das Land besteht nicht

Veröffentlicht am 28.05.2007 in Landespolitik

Die Landesregierung von Baden- Württemberg lehnt die Wiederaufnahme der Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen ohne Wenn und Aber ab.
In einem von der SPD- Kreistagsfraktion initiierten gemeinsamen Schreiben hatten sich die Vorsitzenden aller Kreistagsfraktionen bei Ministerpräsident Öttinger, Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz sowie Helmut Rau, Minister für Kultur, Jugend und Sport, für eine Wiederaufnahme der Förderung dieser unverzichtbaren Aufgabe eingesetzt, die im Jahre 2005 völlig gestrichenen wurde.

Federführend für alle angeschriebenen Adressaten verweist Ministerin Stolz in ihrer ablehnenden Antwort auf rein formale Zuständigkeiten, die sich aus dem Jugendhilferecht ergeben und damit aus ihrer Sicht die grundsätzliche Verantwortung für die Jugendsozialarbeit an Schulen bei den Jugendämtern und den kommunalen Gremien liege. Ihr Schreiben gipfelt in dem Satz: "Eine Finanzierungspflicht durch das Land besteht nicht". Die im Jahre 1999 beschlossene und zwischenzeitlich wieder einseitig vom Land aufgekündigte Drittelfinanzierung der Jugendsozialarbeit bezeichnet die Ministerin als so genannte Anschubfinanzierung, bei der eine Dauerfinanzierung nicht in Aussicht gestellt wurde. Dies ist eindeutig die Unwahrheit, stellt SPD-KT-Fraktionsvorsitzender Helmut Beck fest.
Wenn man bei der Landesregierung für die Finanzierung einer völlig unnötigen Landesmesse in Stuttgart eine Milliarde aufwendet und bereit ist, den Stuttgarter Hauptbahnhof für einen ähnlich hohen Betrag zu einem Durchgangsbahnhof umzubauen, dann ist es mehr als bedauerlich, wenn man sich nicht dazu durchringen kann, für präventive Maßnahmen im Jugendbereich einen Betrag in Höhe von etwa 1 Million € jährlich bereitzustellen und dies im von eben dieser Landesregierung vollmundig ausgerufenen Kinderland Baden- Württemberg. Die Regierung sollte sich ob dieser Einstellung schämen, so Helmut Beck.

 

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